Curriculare Vorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allen Lernorten

zwei Personen sitzen an einem Tisch und arbeiten an Ihren Laptops

In seiner Stellungnahme bewertet der vds die curricularen Vorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung und deren Umsetzung an allen Lernorten.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.

Positives Feedback

  • Klare Betonung des Bildungsanspruchs für Schüler mit geistiger Behinderung.
  • Verwendung des Begriffs Lehrplan sichert Gleichwertigkeit mit allgemeinen Schulen.
  • Beschreibung individueller Kompetenzen berücksichtigt Heterogenität.
  • Angleichung der Begriffe an allgemeine Schulrichtlinien.
  • Klare Grundsätze zur Unterrichtsgestaltung, inklusive Unterstützter Kommunikation.
  • Integration von Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Verbraucherbildung und Nachhaltigkeit.
  • Anforderungsniveaus reichen von basalen Grundlagen bis zur Anschlussfähigkeit an allgemeine Lehrpläne.
  • Detaillierte Entwicklungsbereiche bieten Orientierung für Diagnostik und Förderung.
  • Leistungsbegriffe umfassen Basale Bereiche und individuelle Erfolge, auch bei Erkrankungen.
  • Lehrpläne sind Grundlage für individuelle Lern- und Entwicklungspläne.
  • Pooling bei Eingliederungsansprüchen wird ermöglicht.
  • Pflege wird als pädagogische Aufgabe anerkannt.

Kritische Anmerkungen

  • Diskrepanz zwischen 10-jähriger Vollzeitschulpflicht und 11-jährigem Bildungsgang, Vorschlag: drei Jahre Schuleingangsphase.
  • Forderung nach mehr therapeutischem Personal an allen Lernorten.
  • Einheitliche Begriffe für Lern- und Förderplanung, z.B. statt „Lern- und Entwicklungsplanung“ nur „Förderplanung“.
  • Begriff der interdisziplinären Verlaufsdiagnostik sollte durch „Prozessdiagnostik“ ersetzt werden.
  • Wunsch nach konkreterer Formulierung bei Leistungsbeurteilung.
  • Unterstützung bei Übergängen, z.B. in die Ausbildung, durch Vernetzung der Module.
  • Vorschlag, den Schwerpunkt Pränumerik stärker zu verankern.
  • Empfehlung, den Schriftspracherwerb im Bereich Sprache und Kommunikation hervorzuheben.
  • Unterstützung für Schüler mit komplexen Beeinträchtigungen, inklusive Pflege, wird betont.
  • Unterstützung bei Umsetzung der Richtlinien durch Fortbildungen und Materialien.